Pflichtfortbildung gem.
§ 34c GewO

Haben Sie Ihre Weiterbildungspflicht
gem. § 34c GewO schon erfüllt?


Pflichtfortbildung gem. § 34c GewO für Immobilienmakler/-innen und Immobilienverwalter/-innen

Immobilienmakler/-innen (darunter auch Handelsvertreter) und Wohnimmobilienverwalter/-innen (ehemals Hausverwalter) müssen sich seit 2018 gemäß § 34c GewO in einem Zeitraum von drei Kalenderjahren insgesamt 20 Stunden fortbilden. Unsere Lehrgänge für Immobilienmakler/-innen und Wohnimmobilienverwalter/-innen dienen als Nachweis der Fortbildungspflicht gemäß § 34c GewO Absatz 2a in Verbindung mit § 15b MaBV.

Neu im Maklerbusiness? Dann empfehlen wir unsere neue Weiterbildung zum/zur Immobilienmakler/-in (IHK)!