Die Chancengleichheit und Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund sind sowohl für die individuellen Entwicklungschancen als auch für den sozialen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes Schleswig-Holstein zentrale Aufgaben von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Die Neuausrichtung der Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) ist Teil der zukunftsorientierten schleswig-holsteinischen Migrations- und Integrationspolitik.
Beratung von Zugewanderten in migrationsspezifischen Fragestellungen
bis 31.12.2026 (insgesamt bestehend seit 01.08.2016)
1. Erstberatung
2. Integrationsbegleitung
3. Punktuelle Beratung
Die MBSH richtet sich grundsätzlich an Zugewanderte ab 27 Jahren, die in Schleswig-Holstein leben. Sie steht auch Jüngeren offen, wenn diese typische Probleme erwachsener Zuwanderinnen und Zuwanderer haben oder kein Jugendmigrationsdienst in zumutbarer Entfernung erreichbar ist. Eine Beratung bei uns vor Ort ist für Personen mit Wohnsitz in Lübeck möglich.
Weitere Informationen zu Migrationsberatungen gibt es hier.
Johanna Stutz
Guerickestraße 6-8
23566 Lübeck
Tel: (04 51) 50 26 - 319
Mobil: 0160 15 19 008
E-Mail: johanna.stutzwak-sh.de