Aufstiegs-BAföG

Sparen Sie bis zu 75 % der Weiterbildungskosten
mit dem Aufstiegs-BAföG!


Erfahren Sie hier mehr über Fördervoraussetzungen und Fördersummen

Seit dem 1. August 2020 profitieren Teilnehmende der Höheren Berufsbildung von einer deutlich umfangreicheren finanziellen Förderung. Sie können sich einkommensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren fördern lassen. Zudem können Teilnehmende an Vollzeitlehrgängen von einem geförderten Beitrag zum Lebensunterhalt profitieren.

Fakten Aufstiegs-BAföG auf einen Blick


Alle Ebenen

Für Teilnehmende auf allen drei Ebenen der Höheren Berufsbildung

Lehrgänge

Der Lehrgang muss auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung oder gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten

Zuschuss

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden mit 50 % bezuschusst

75 % Förderung

Zusammen mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit können bis zu 75 % staatlich gefördert werden

Das lässt sich gut rechnen …


FAQ


Ein Lehrgang ist förderfähig, wenn er fachlich gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereitet. Lehrgänge auf der ersten beruflichen Fortbildungsstufe (geprüfte Fachberater/-innen, geprüfte Servicetechniker/-innen, IT-Spezialisten/-innen) müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen und werden nur in Teilzeit gefördert. Lehrgänge ab der zweiten Fortbildungsstufe müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Gefördert werden z. B. die weiterführenden Abschlüsse zum/zur Bilanzbuchhalter/-in, Industriemeister/-in, Fachwirt/-in im Sozial- und Gesundheitswesen oder Betriebswirt/-in.

Die Förderung steht auch Bachelorabsolventen/-innen, Studienabbrechern/-innen und Abiturienten/-innen mit Berufspraxis offen. Ausschlaggebend ist die Zulassung zur öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung der Höheren Berufsbildung. Diese ist z. B. bei vielen Fortbildungen mit einschlägiger Berufserfahrung auch ohne Berufsabschluss möglich.

Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen (ohne AEVO) werden mit 50% (bis max. 15.000 Euro) bezuschusst. Außerdem besteht ein Anspruch auf Abschluss eines zinsgünstigen Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die jeweilige Differenz zum geförderten Betrag. Vom restlichen Darlehen werden bei Bestehen der Prüfung 50% erlassen. Somit können insgesamt 75% der Lehrgangskosten übernommen werden. Für angehende Meister/-innen werden zudem die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt zur Hälfte, maximal mit 2.000 Euro gefördert, davon 50% als Zuschuss. Bei Existenzgründung wird die Darlehensschuld vollständig erlassen, damit ein schuldenfreier Start in die Selbständigkeit möglich ist.

Teilnehmende von Vollzeitlehrgängen können zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Dieser wird als voller Zuschuss geleistet, d. h. die Teilnehmenden müssen ihn nicht zurückzahlen. Alleinstehende erhalten bis zu 768,00 Euro, für Ehe- und Lebenspartner sowie für jedes Kind gibt es jeweils eine Förderung von bis zu 235,00 Euro. Alleinerziehende erhalten einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150,00 Euro.

In unseren kostenfreien Infoterminen berichten wir mehr zum Aufstiegs-BAföG. Interessierte am Meisterlehrgang finden hier eine hilfreiche Checkliste.

Persönliche Beratung


Gerne beraten wir Sie auch telefonisch, per E-Mail oder persönlich zu Fragen rund um Fördermöglichkeiten. Dafür stehen wir Ihnen landesweit zur Verfügung.
Zusätzlich finden Sie Ihre persönliche Ansprechperson in den Informationen unserer einzelnen Bildungsangebote.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.