Wenn Sie arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und sich beruflich neu orientieren möchten, können Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein erhalten. Dieser sichert Ihnen zu, dass die Agentur für Arbeit/das Jobcenter die Kosten für Ihre Umschulung oder berufliche Weiterbildung übernehmen.
Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf einen Bildungsgutschein, die Vergabe ist eine Einzelfallentscheidung.
Zudem können auch Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung übernommen werden. Welche Kosten für Sie übernommen werden, klären die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Beratungsgespräch mit Ihnen.
Lassen Sie sich von der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter beraten:
In einem persönlichen Gespräch besprechen Sie Ihre Weiterbildungs- oder Umschulungspläne und es wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung erfüllen
Sie erhalten einen Bildungsgutschein:
Hier wird u. a. folgendes festgelegt:
Sie wählen ein Bildungsangebot aus, das zu Ihrem beruflichen Ziel passt und lösen den Bildungsgutschein ein:
Die Qualifizierung muss dem Bildungsziel in Ihrem Bildungsgutschein entsprechen und Sie müssen die Voraussetzungen erfüllen, die in der Qualifizierung aufgeführt sind. Alle über einen Bildungsgutschein förderfähigen Weiterbildungen der Wirtschaftsakademie finden Sie hier:
Die offizielle Webseite der Bundesagentur für Arbeit bietet weitere hilfreiche Informationen.