Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie in Ihrer Weiterbildung mit der Möglichkeit des Bildungsurlaubs bzw. der Bildungsfreistellung. Geregelt wird dies im Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG, 6.3.2012).
Fünf Tage pro Jahr
(bei fünf Arbeitstagen / Woche)
für längere Seminare möglich - Antrag auf Übertragung muss entweder für das Folgejahr gestellt oder rückwirkend mit Zustimmung des Arbeitsgebers vereinbart werden
Frühestens sechs Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
Grundsätzlich soll die Teilnahme an einer einwöchigen Weiterbildung ermöglicht werden. Der Anspruch beträgt deshalb fünf Arbeitstage in einem Kalenderjahr. Der Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche gearbeitet wird. Wird regelmäßig mehr gearbeitet oder in Wechselschicht, kann sich der Anspruch auf sechs Tage erhöhen.
Der Anspruch des vorangegangenen Jahres kann mit dem des laufenden Kalenderjahres verbunden werden, soweit es für die Teilnahme an der Weiterbildung erforderlich ist. Eine Verblockung ist auch im Vorgriff auf künftige Freistellungsansprüche oder rückwirkend über mehr als zwei Jahre mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. D. h. ggf. sind jahresübergreifend auch mehr als 10 Tage für eine Weiterbildung möglich.
Voraussetzung ist, dass diese Fortbildung von der zuständigen Behörde staatlich anerkannt wurde (in Schleswig-Holstein wird dies durch die IB.SH für das Land bearbeitet) und bei einem anerkannten Träger - wie es z. B. die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein ist - durchgeführt wird.
Zahlreiche Angebote der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein sind "bildungsurlaubsfähig". So u. a. kompakte Tagesveranstaltungen, Zertifikatsseminare oder auch Blockwochen in Lehrgängen der Höheren Berufsbildung. Sie finden dazu entweder einen Hinweis in der jeweiligen Veranstaltung - oder sprechen uns gerne darauf an!
Informationen zu Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung hat das Land Schleswig-Holstein auf dieser Internetseite für Sie zusammengestellt.