Im Rahmen des Bürgergeldes werden Umschulungen und Weiterbildungen staatlich gefördert, um eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dafür gibt es den Bürgergeldbonus oder das Weiterbildungsgeld.
Sie können 75 Euro monatlich erhalten, wenn Sie an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die Sie dabei unterstützt, wieder in das Berufsleben einzusteigen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung mindestens acht Wochen dauert. Wichtig: Das Ziel der Berufsausbildung darf NICHT ein Berufsabschluss sein. Sie erhalten den Bürgergeldbonus zusätzlich zum Regelsatz und den Kosten für die Unterkunft.
Aus diesen Informationen ergibt sich kein Rechtsanspruch, bitte lassen Sie sich von Ihrer zuständigen Ansprechperson in Ihrem Jobcenter vor Ort beraten.
Sie können 150 Euro monatlich erhalten, wenn Sie an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, also beispielsweise an einer Berufsausbildung oder Umschulung. Das Weiterbildungsgeld wird als Prämie gezahlt, das heißt Sie erhalten es zusätzlich zum Regelsatz des Bürgergeldes und der Miete. Zusätzlich können Sie eine Prämie von 1.000 Euro erhalten, wenn Sie die Zwischenprüfung bestehen und 1.500 Euro, wenn Sie die Abschlussprüfung bestehen.
Aus diesen Informationen ergibt sich kein Rechtsanspruch, bitte lassen Sie sich von Ihrer zuständigen Ansprechperson in Ihrem Jobcenter vor Ort beraten.
Weitere Informationen zum Bürgeldbonus und Weiterbildungsgeld gibt es hier.