Qualifizierungsgeld

Fachkräfte durch Qualifizierung im Betrieb halten!


Förderung durch Lohnersatzzahlung

Der Strukturwandel in vielen Branchen und Regionen verändert auch die Aufgabengebiete der Angestellten. Um den Verlust des Arbeitsplatzes zu verhindern und die Beschäftigten fit für die Übernahme neuer Aufgaben im Betrieb zu machen, unterstützt die Agentur für Arbeit mit dem sogenannten Qualifizierungsgeld. Dieses ist eine Entgeltersatzleistung, d.h. die Arbeitnehmer bekommen es anstelle ihres Gehaltes.

Förderung


Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 % des Nettogehalts. Angestellte mit Kindern erhalten 67 %.

Voraussetzungen


  • Der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft (20 % bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 %) muss in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten werden.
  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden und kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden.
  • Es werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen.
  • Die Kosten für die Weiterbildung trägt der Arbeitgeber.
  • Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.
     

Weitere Informationen zum Qualifizierungsgeld gibt es hier: Arbeitsagentur: Qualifizierungsgeld

Hinweis:

Aus diesen Informationen ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, bitte lassen Sie sich von einer Förderstelle beraten.