Erwerbstätige im Angestelltenverhältnis werden bei ihren Weiterbildungsvorhaben vom Land SH und mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Seminarkosten. Insgesamt können mehrere Weiterbildungen bezuschusst werden, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Kalenderjahr und Person.
Es werden nur beruflich relevante Weiterbildungen gefördert, die mind. 16 Zeitstunden umfassen. Es können auch Prüfungs- und Anmeldegebühren sowie Materialkosten gefördert werden. Online-Weiterbildungen sind förderfähig sofern sie überwiegend in synchroner Kommunikation erfolgen, beispielsweise über ein virtuelles Klassenzimmer. Weitere Voraussetzungen: Der Arbeitgeber muss mindestens 60 % der Kosten tragen.
Wichtig ist, dass eine Förderung bereits vor Beginn der Weiterbildung bewilligt ist. Zudem muss der Antrag spätestens vier Kalenderwochen vor Beginn der Weiterbildung digital über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein eingereicht werden. Wichtig: Hierfür benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis. Alle Details dazu finden sich hier.
Förderberechtigt sind Erwerbstätige im Angestelltenverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein.
Seminarkosten, die mit dem Weiterbildungsbonus gefördert werden, dürfen nicht aus anderen öffentlichen Programmen bezuschusst werden. Diese Programme bzw. Mittel, wie bspw. das Aufstiegs-BAföG, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen zum Weiterbildungsbonus gibt es hier: IB-SH: Weiterbildungsbonus.
Hinweis:
Aus diesen Informationen ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung, bitte lassen Sie sich von einer Förderstelle beraten.