Haben Sie Ihre Weiterbildungspflicht gemäß § 34c GewO schon erfüllt?

| Immobilien & Citymanagement

Die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler/-innen und Wohnimmobilienverwalter/-innen


Warum § 34c GewO Weiterbildungspflicht entscheidend für Ihre Fachkompetenz ist

Immobilienmakler/-innen (darunter auch Handelsvertreter/-innen) und Wohnimmobilienverwalter/-innen (ehemals Hausverwalter/-innen) müssen sich seit 2018 gemäß § 34c GewO in einem Zeitraum von drei Kalenderjahren insgesamt 20 Stunden fortbilden. Die Weiterbildungspflicht gemäß §34c GewO zielt darauf ab, die Fachkompetenz und Qualifikationen der in der Branche tätigen Personen sicherzustellen.

Hier eine Übersicht über mögliche Lehrgänge, die als Fortbildungsnachweisen dienen:


Fortbildungen für Wohnimmobilienverwalter/-innen:


1.     Bauliche Veränderung nach § 20 WEG nF und die Kostenverteilung
-        individuelle Maßnahmen
-        privilegierte Maßnahmen (z. B. Ladestation)
-        gemeinschaftliche Maßnahmen
 
2.     Die Verwalterbestellung und der Verwaltervertrag
-        Bestellung und der Vertrag
-        Kostentragung variabler Vergütungen
-        Umfang der Entscheidungskompetenz des Verwalters
 
3.     Durchführung der Eigentümerversammlung / Beschlussfassung
-        Ladungsfristen/Beschlussfähigkeit
-        Anforderung an die Einladung
-        Online-Teilnahme
-        Umlaufbeschluss
 
4.     Online-Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter/-innen nach § 34c GewO
-        Organisation
-        Verwaltung von Wohneigentumsobjekten
-        Verwaltung von Mietobjekten
-        die Bedeutung von Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
          und die zunehmende Wichtigkeit von Kommunikation
-        rechtliche Besonderheiten für Wohnverwalter/-innen
 

Fortbildung für Makler/-innen:
 

5.     Die geänderte ImmoWertV
-        Gründe für die Novellierung
-        Aufbau der ImmoWertV
-        allgemeine uns besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
-        Bodenrichtwerte und sonstige Daten
-        Vergleichswertverfahren
-        Ertragswertverfahren
-        Sachwertverfahren einschließlich der Besonderheiten
-        grundstücksbezogene Rechte und Belastungen
-        Ausblick: Anwendung der neuen ImmoWertV
 
6.     Online-Weiterbildung für Immobilienmakler/-innen nach § 34c GewO
-        Organisation
-        der/die Makler/-in als Dienstleister/-in
-        Grundlagen des Maklergeschäfts
-        rechtliche Besonderheiten des Maklergeschäfts
-        Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich

Eine Übersicht über entsprechende Weiterbildungsangebote finden Sie hier.
 
 

 

 

 


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